Vor dem Internet interessierten sich lediglich einige wenige Fotografen und einige wenige Verlage für den Problembereich Foto und Recht. Die damaligen Rechtsfragen interessieren immer noch. Es sind neue hinzugekommen, und zwar über den Onlinebereich. Für die Fotografen stellt sich immer noch die Frage, welche Rechte sie haben und welche Rechte sie beim Fotografieren bei der Verwertung ihrer Fotos beachten müssen. Welche Verträge sind aufzusetzen, welche Lizenzverträge also und welche Beschränkungen des Nutzungsrechtes sind im Einzelnen möglich. In Zeiten der digitalen Fotografie spielt das Fotorecht eine immer größere Rolle. Zu den Regelungsbereichen gehören
- Model- /Release-Verträge,
- Property- /Release-Verträge,
- Casting-Agentur-Verträge,
- Lizenzverträge/Nutzungsverträge,
- Bildagenturverträge,
- Bildkaufvertrag (royalty-free-Lizenz),
- AGB für Bildagenturen,
- AGB für Bilddatenbanken,
- AGB für Fotografen (deutsch/englisch),
- Produktionsverträge für Bildjournalisten.
Welche Rechte haben Urheber bei Verletzungen; wonach richten Sie die Honorarvereinbarungen? Sind es immer die Bildhonorare der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM)? Wann besteht die Pflicht zur Urheberbenennung und wo ist der Urheber zu benennen?
Eine Vielzahl von Fragen, bei deren Beantwortung wir Sie gerne beraten Ihnen gerne die vertraglichen Regelungen an die Hand geben.