Das IT-Vertragsrecht differenziert nach den einzelnen, möglichen Verträgen, die da sind:
- Softwareerstellungsverträge,
- Standardsoftware-Kaufvertrag (B2B),
- Software-Miete,
- Software-Pflege,
- ASP-Verträge,
- Software-Leasingverträge,
- Schulungsverträge,
- Webdesignverträge,
- Domain-Übertragungsverträge,
- Webportal-Nutzungsbedingungen,
- Plattform-Verträge,
- Banner-Verträge,
- Forschungs- und Entwicklungsverträge,
- Hinterlegungsvereinbarungen,
- Web-Hostingsverträge,
- Software as a Service (SaaS),
- Plattform as a Service (PaaS),
- Infastructure as a Service (IaaS),
- Access-Provider-Vertrag,
- Geheimhaltungsvertrag,
- Rechenzentrumsvertrag,
- Hardware-Kaufvertrag,
- Hardware-Leasingvertrag,
- Hardware-Mietvertrag.
Die Liste ließe sich mühelos fortführen. Bei Vertragsfassung ist zu berücksichtigen, inwieweit die AGB-Regelungen Anwendung finden und die vertraglichen Vereinbarungen AGB-Klauseln im Endeffekt sind. So vielfältig die Vertragsgestaltungen sind, so vielfältig sind die einzelnen vertraglichen Möglichkeiten. Wer den Vertrag bereits der Gattung nach falsch einordnet, der schafft mehr Unheil als Ordnung.
Wir beraten Sie gerne bei Erstellung von Verträgen und auch bei Vertragsverhandlungen.