18.08.2017 |
Wer sich rächen will oder einem Mitbewerber schaden möchte, der veröffentlicht entweder, wenn es sich um ein Unternehmen handelt, rufschädigende Bewertungen auf Google oder aber nutzt Anbieter wie WordPress dazu, Bloginhalte verleumderischen Inhaltes zu schaffen und sich ansonsten anonym zu halten.
Der Kampf gegen Google mag anstrengend sein, er lohnt sich allerdings. Rufschädigende Postings können zu erheblichen Eingriffen in den Gewerbebetrieb führen. Das gilt vor allem für die Anbieter von Dienstleistungen.
Mit Entscheidung vom 09.02.2017, Az. 2 – 03S16/16, hat das Landgericht Fr...
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