Der Handel verlagert sich vom Offline in den Onlinebereich. Verbraucher informieren sich immer stärker im Onlinebereich und wenn gute Angebote im Onlinebereich sich finden lassen, dann wird der Kauf online geschlossen. Sowohl der deutsche als auch der europäische Gesetzgeber hat eine Vielzahl von Anforderungen für den ordnungsgemäßen Betrieb eines Onlineshops und seiner Webseite aufgestellt. Fernabsatzvertragliche Regelungen gehören hierzu genauso wie Informationspflichten, datenschutzrechtliche Anforderungen und die allseits bekannte Widerrufsbelehrung. Für welchen Shop ist welche Widerrufsbelehrung auszuwählen? Was hat im Impressum zu stehen, wie ist die Anbieterkennzeichnung zu fassen, welche datenschutzrechtliche Erklärungen sind abzugeben. Ist die Cookie-Richtlinie verbindlich, muss auf Verbraucherstreitbeilegungsverfahren verwiesen werden? Das sind alles Fragen, die zu den Grundlagen für den Betrieb eines Onlineshops gehören. Wir helfen Ihnen gerne sich in diesem Dschungel zurechtzufinden. Gerne überprüfen wir auch Ihre Webseite und die Einhaltung fernabsatzvertraglicher Vorgaben.
Allgemeine Geschäftsbedingungen bilden die vertraglichen Grundlagen zwischen Onlineshop und Kunden. Der Onlineshop-Betreiber muss sich auf seine AGB verlassen können, um verlässlich planen zu können. AGB-Klauseln kann nur formulieren, wer sich in dem Rechtsgebiet auskennt, unwirksame Klauseln können in einem AGB-Vertragswerk zu einem Lawinen-Effekt führen. AGB-Klauseln, die bei eBay wirksam sind, die müssen das noch lange nicht auch im Onlineshop sein und umgekehrt, Klauseln die für den Betrieb eines Onlineshops Wirksamkeit entfalten, die können im eBay-Bereich zur Abmahnung führen. Wenn über den Onlineshop sowohl Verbraucher als auch Unternehmer angesprochen werden sollen, dann muss bereits bei Fassung der Klauseln und der AGB zwischen B2B und B2C streng unterschieden werden. Klar muss auch sein, wann nach Ansicht der Rechtsprechung davon ausgegangen werden kann, dass sich der Onlineshop und ein Angebot an Unternehmer richtet und nicht etwa an Verbraucher und welche Anforderungen dann an dem Betreiber des Onlineshops gestellt werden, um dieses sicherzustellen.
Bei AGB gilt wie bei allen Urheberrechtsverletzungen auch, wer abschreibt, der zahlt. Ein Streitwert um 10.000,00 € ist nicht selten. In den AGB sollten geregelt sein Fragen der Gewährleistung, der Haftung, der Fälligkeit der Vergütung, der Zahlungsmodalitäten sowie der Widerrufsrechte.
Unwirksame AGB-Klauseln führen nicht nur zu einer Gefährdung des Geschäftsbetriebes, sondern können auch von einem Mitbewerber abgemahnt werden. Umso umkämpfter der Bereich, in dem der Onlineshop seine Waren/Dienstleistungen anbietet, umso größer die Gefahr einer Abmahnung. Leider finden sich Kollegen, deren Hauptgebiet darin besteht, für Shop-Betreiber Abmahnungen zu verfassen und zu versenden. Das Risiko derartigen Abmahner in die Fänge zu fallen ist nicht gering. Da die Wirksamkeit von Klauseln immer wieder Gegenstand von Gerichtsurteilen ist, kann der einzelne Betreiber nach einmaliger Überprüfung seiner AGB nicht sicher sein, ob nicht die AGB-Klauseln, die vormals wirksam waren nicht nunmehr von Seiten eines Gerichtes für unwirksam erklärt werden. Wir bieten Ihnen von daher eine AGB-Flat an, damit Sie sich auf Ihre AGB auch in Zukunft verlassen können. Sie können gerne einen Termin in unserer Kanzlei vereinbaren und sich unverbindlich über unser Angebot zur Erstellung Ihrer AGB und unserer AGB-Flat informieren.